Feuerwerk "Spanish Night"
Mehrere Salvenbomben erleuchten nacheinander in zügiger Abschussfolge den Nachthimmel, in den Farben Rot, Gelb, Blau, Silber und Gold. Nacheinander aufsteigende Bomben bezaubern mit besonderen Effekten, wie Sonnenblumen, Herzen und Saturnfiguren.
Das folgende Brillantfunkeln in einer Höhe von 120 Metern wird durch Goldglittereffekte eingeleitet.
Mehrere Brillant-Trauerweideneffekte in verschiedenen Größen erzeugen ein eindrucksvolles, einmaliges Funkenschauspiel, welches von 230 Metern (!) bis auf 50 Metern herunterbrennt. Der Abschluss dieser Sequenz besteht aus einer Kugelbombe, die sich nach einem langen Herunterbrennen in eine Crossette verwandelt und damit einen runden Abschluss erzeugt.
Krossettbomben in verschiedenen Größen erzeugen ein dynamisches Schauspiel, das sich durch seine schnelle Abschussfolge und der zusätzlichen Zerlegung der Effektsterne von dem vorher gesehenen abhebt und Spannung in das Feuerwerk bringt.
Der Himmel wird durch mehr als 16 verschiedene mit einander kombinierte Effekte, in einen farbenreichen Vulkan verwandelt, der von 50 Metern bis 200 Meter aufbraust und immer größer zu werden scheint.
In einer Höhe von 200 Metern wird ein Wasserfallbukett geschossen, das bis auf 50 Meter herabbrennt und von mehreren kleineren Wasserfällen in Rot und Gold auf seinem langem Weg begleitet wird.
Brillant-Trauerweideneffekte in besonders großem Durchmesser fallen von 230 Metern hinunter, entfalten ihr Bukett und erleuchten den Himmel.
Als Finale werden in schneller Schussreihenfolge viele bisher gesehenen Effekten, in 5er und 10er Salven geschossen und erleuchten ein letztes Mal den Nachthimmel. Das Finale wird ohrenbetäubend, farbenfroh, und ein riesiges Schauspiel welches einen
bleibenden Eindruck hinterlässt.
• Dauer ca.7 Minuten
• Kosten 3.790,00 €
• Jede weitere Minute + 1.000,00 €
Ab einem Auftragswert von 999,00 € inkl. MwSt. sind die Personalkosten, Materialkosten, An-/ Abfahrt im Raum Hannover, Behördengebühren, Reinigung des Abbrennplatzes, Müllentsorgung und die Versicherung für Sach- und Personenschäden gegenüber Dritten inbegriffen.
Feuerwerke müssen laut der Lärmschutzverordnung beendet sein:
• Januar bis März: 22:00 Uhr
• April: 22:30 Uhr
• Mai bis Juli: 23:00 Uhr
• August: 22:30 Uhr
• September bis Dezember: 22:00 Uhr
Um ein Feuerwerk zu späteren Zeiten stattfinden zu lassen, bedarf es einer Ausnahmegenehmigung und gesonderten Kosten (wird meistens nur für öffentliches Interesse genehmigt).